Streitkultur. Kurze Wege. Lösungen
KANZLEI FÜR SCHEIDUNGS- UND ERBRECHT  &  MEDIATION

Meine Qualifikationen habe ich nach Studium in Hamburg und Referendariat in Oldenburg durch das 1. und 2. juristische Staatsexamen (sog. Befähigung zum Richteramt), selbständige Anwaltstätigkeit seit 2004 und Konzentration auf scheidungs- und erbrechtliche Mandate erworben sowie durch Ausbildung zum Mediator am ZWW der Universität Lüneburg nach den Richtlinien des Bundesverband Mediation (BM). Regelmäßig erfolgt meine Tätigkeit auch aufgrund gerichtlicher Bestellung zum Verfahrenspfleger oder Ergänzungsbetreuer in rechtlich problematischen Familien-, Erb- oder Landwirtschaftsangelegenheiten.

Die Kosten meiner Tätigkeiten richten sich, soweit keine anderweitige Vergütungsregelung getroffen ist, nach dem für alle Anwälte verbindlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert. Eine Vergütungsvereinbarung ist erforderlich, wenn aufgrund eines geringen Gegenstandswerts nicht kostendeckend gearbeitet werden kann. Von bedürftigen Parteien kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse beantragt werden.

Je mehr Anwaltsgebühren auf den Gegenstandswert anfallen und gerichtliche Anträge gestellt werden müssen, desto weiter steigen die Kosten. Unstreitiges Vorgehen bietet daher insbesondere unter dem Kostengesichtspunkt einen erheblichen Vorteil.

Eine Erstberatung in meiner Kanzlei richtet sich nach der gesetzlich vorgesehenen Vergütung in Höhe von maximal 190 € netto.

Ein erstes orientierendes Telefongespräch ist kostenfrei.

Meine Kanzlei im Theaterwall ist mit ihrer großzügigen Bürofläche darauf ein- und ausgerichtet, für Sie und mich eine klare und angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Die Strukturen leben von der Konzentration auf das Wesentliche dem persönlichen Kontakt und der Arbeit an der Sache ohne im digitalen Zeitalter überholten Ballast.