Trennung und Scheidung gehen mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Umstellungen einher. Neben Unterhalts-, Versorgungs- und Vermögensfragen sind oft auch die Interessen gemeinsamer Kinder zu berücksichtigen. Als erfahrener Scheidungsanwalt und Mediator helfe ich Ihnen bei der rechtlichen Aufarbeitung und möglichst einverständlichen Bewältigung.
Erben und Vererben sind regelmäßig mit Fragen familiärer Gerechtigkeit verbunden. Konflikte lassen sich im Vorfeld durch Regelungen im Testament oder Erbvertrag vermeiden, wenn die potentiellen Erben mit einbezogen werden. Aber auch nach Eintritt eines Erbfalls ist die Lösung von Konflikten durch Regelungen unter den Erben möglich. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Praxis in erbrechtlichen Auseinandersetzungen hierfür zur Verfügung.
Mandat und Mediation hängen von der Konstellation ab. Ein normales Anwaltsmandat kommt zum Einsatz, wenn die Beteiligten jeweils einen Anwalt mit ihrer Interessenvertretung beauftragen wollen. Ein einverständlich erteiltes Mandat kann – insbesondere in Scheidungssachen – genügen, wenn Einverständnis darüber herrscht, dass keine streitigen Anträge vor Gericht gestellt werden und nur eine Partei anwaltlich vertreten werden soll. Anwaltsmediation ist der Königsweg, wenn Regelungen ohne parteiliche Anwälte und gerichtliche Anträge erabeitet werden sollen und können.