MANDANTENINFORMATION (Text als Word-Datei hier.) __________________________________________________________________________________
Auch Anwälte kochen mit Wasser. Das Geheimnis eines hochwertigen Produktes liegt, wie in allen anderen Arbeitsbereichen auch, in der Qualität der Zutaten und der Zeit und Sorgfalt, die auf ihre Verarbeitung verwendet wird.
Den Grundstoff bildet Ihr Fall. Die anwaltliche Grundleistung ist daher eine eingehende und individuelle Beratung. Ich kann Ihre Sache nur so gut vertreten, wie ich sie verstanden habe. Deshalb lege ich Wert auf ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, in dem Sie in Ruhe schildern können, worum es Ihnen geht. Ich betrachte Ihren Fall dabei nicht nach „Schema F“, denn die Erfahrung zeigt, dass es regelmäßig auf besondere Details ankommt, die sich als "das Salz in der Suppe" erweisen.
Da hinter Rechtsproblemen oft komplexe soziale Beziehungen stehen, ist ein streitiges Verfahren nicht immer die erste Wahl. Alternativen liegen etwa in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite und gegebenenfalls dem Abschluss eines Vergleichs, in der gemeinsamen Ausarbeitung von Strategien im Umgang des Mandanten mit einem Problem oder Konflikt – und manchmal auch im Abrücken von einer Sache. In der Mediation biete ich zudem ein allparteiliches Vermittlungsverfahren an, durch das Konflikte in einem konstruktiven Klärungsprozess mit den Streitparteien effizient und kostengünstig bearbeitet und gelöst werden können.
Die Qualität anwaltlicher Arbeit ist ohne eigene Spezialkenntnisse zumeist schwer zu beurteilen. Nicht selten werden daher die greifbareren Umstände, wie die materielle und personelle Kanzlei- ausstattung herangezogen. Jedoch: Was dem gängigen Bild entspricht (Vorzimmerpersonal, umfangreiche Präsenzbibliothek, etc.), kann heutzutage unter erheblicher Kostenersparnis durch EDV und neue Medien ersetzt werden. Die Kanzleikosten müssen selbstverständlich von den weitestgehend gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren mitfinanziert werden. Bei Auslastung der Kanzleikapazitäten steigt daher durch niedrigere Kosten die für das einzelne Mandat zur Verfügung stehende Zeit.
Gerade der Zeitaufwand für die gedankliche Beschäftigung mit den Besonderheiten des Falles und die rechtliche Recherche ist jedoch der Garant für Qualität: Glauben Sie nicht, dass irgendjemand alle entscheidenden Aspekte bereits im Kopf haben kann.
Meine Konsequenz hieraus ist eine minimalistische Bürostruktur – mit maximaler Zeit für Ihr Mandat.
Da ich als Einzelanwalt arbeite, können Sie grundsätzlich sicher sein, dass alle Verfahrens- handlungen in einer Hand liegen. Dies ist nicht so selbstverständlich, wie es klingen mag. In Großkanzleien oder Anwaltssozietäten sind in der Regel alle Anwälte Mandatsinhaber und können sich ohne besondere Untervollmacht auch bei entscheidenden Handlungen (z.B. Gerichtsterminen) gegenseitig vertreten.
Die Kosten richten sich grundsätzlich nach:
1) Ihren finanziellen Verhältnissen,
2) dem Wert, um den es geht und
3) dem Ausgang eines Verfahrens.
1) Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie – außer für Vertretung in Strafsachen – mit meiner Hilfe beim jeweils zuständigen Gericht Beratungs- oder Prozess- bzw Verfahrenskostenhilfe beantragen. Durch deren Bewilligung werden Ihre Anwalts- bzw. Gerichtskosten weitgehend von der Staatskasse abgesichert (der Anwalt erhält dabei allerdings z.T. stark reduzierte Gebühren).
2) Die Kostenhöhe bestimmt sich (mit Ausnahme sozial- und strafrechtlicher Verfahren, in denen Pauschalen gelten) gesetzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Die Steigerung verläuft dabei unterproportional zum Wert: bei 1.000 Euro Gegenstandswert beträgt eine einzelne Anwaltsgebühr z.B. 80 Euro, bei 10.000 Euro 558 Euro und bei 100.000 Euro 1.503 Euro. Zumeist entsteht pro Fallbearbeitung mehr als eine Anwaltsgebühr (regelmäßig z.B. 2½ Gebühren). Hinzu kommen getätigte Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
3) Wer die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat, entscheidet in der Regel der Erfolg in der Sache. Gewinnt bei einem Gerichtsverfahren keine Partei vollständig, hat jede Seite einen Anteil der Kosten zu tragen. Die Gesamtkosten eines gerichtlichen Verfahrens können hoch sein (bei einem Streitwert von 10.000 Euro z.B. für die erste Instanz regelmäßig über 4.000 Euro). Über die jeweiligen Kostenrisiken kläre ich Sie selbstverständlich auf. Ob Sie diese eingehen wollen, obliegt sodann Ihrer Entscheidung.
Für jede Angelegenheit erhebe ich hierbei zunächst – außer bei Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe – eine Beratungs-Grundgebühr von in der Regel 100 bis 150 Euro. Diese wird auf Gebühren für die Vertretung in derselben Sache angerechnet.
Auch und gerade unter dem Kostengesichtspunkt nimmt die Mediation eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, die regelmäßig zeit- und kostenintensiv sind (und häufig mit einem daraufhin für beide Seiten unbefriedigenden Vergleich enden) ist ein Mediationsverfahren im Durchschnittsfall relativ schnell, mit drei bis fünf Sitzungen zu bewältigen. Die Kosten pro Sitzung betragen 100 bis 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Wie der Einigungsprozess selbst, werden auch die Kosten der Mediation von den Parteien gemeinsam getragen.
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